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Die Wege zur Promotion sind in Deutschland vielgestaltig. Neben der klassischen Individualpromotion haben sich strukturierte Promotionsprogramme (so genannte Promotionskollegs), aber auch kooperative Promotionsverfahren von Universitäten und Fachhochschulen mehr und mehr etabliert.
Durch kooperative Promotionsverfahren soll verstärkt auch Fachhochschulen die Möglichkeit eröffnet werden, Promovierende zu betreuen, indem gemeinsam mit den promotionsberechtigten Universitäten Promotionsverfahren durchgeführt werden. Die Möglichkeiten von Fachhochschullehrern an Promotionsverfahren mitzuwirken, sind dabei in den letzten Jahren durch den Landesgesetzgeber teilweise erheblich gestärkt worden (so etwa in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein). In Hessen müssen Promotionsordnungen in geeigneten Fächern seit 2015 zwingend Bestimmungen über kooperative Promotionsverfahren enthalten. Darüber hinaus kann dort Fachhochschulen bei nachgewiesener „Forschungsstärke“ auch unmittelbar ein – befristetes und an Bedingungen geknüpftes – eigenes Promotionsrecht für die jeweiligen Fachrichtungen verliehen werden.
Die Synopse soll einen Überblick über die wesentlichen landeshochschulgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Etablierung von kooperativen Promotionsverfahren in Deutschland geben.
Erschienen in: Forschung & Lehre 11/18
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1811_WIMO_Kooperative Promotionsverfahren_Hendricks.pdf
51.33 KB | 13.11.18 ( )
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