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»Prüfer sind für die Erfüllung der Überwachungsverpflichtung in Institutionen nur sekundär verantwortlich. Die Primärverantwortung für die Überwachung liegt beim Management. Diese primäre
Verpflichtung des Managements wurde im privaten Sektor durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und die weitere Gesetzgebung in Folge der Bilanzskandale wie Enron usw. betont. Diese Entwicklung hat zu einer deutlichen Aufwertung der internen Revision im privaten Sektor geführt. Für den öffentlichen Sektor steht ein entsprechender Bewusstseinswandel noch aus. Hinzu kommt eine nicht immer effektive Prüfungslandschaft im öffentlichen Sektor.« (Prof. Dr. Martin Richter Lehrstuhl Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, Universität Potsdam Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (IIR))
(Beitrag aus: Wissenschaftsmanagement. Zeitschrift für Innovation, 2007/6)
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