Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 18.07.09 | Erstellt:
01.07.09 | Besuche: 3631
Die Altersgrenzen bei der Besetzung von Professuren sind länderspezifisch und schwanken zwischen dem 45. und dem 52. Lebensjahr – jedenfalls weit unter der Pensionsgrenze. Dies wird mit verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Doch ist zweifelhaft, ob solche Altersbeschränkungen mit dem aktuell geltenden EG-Recht in Einklang stehen.
Quellen:7|09 Forschung & Lehre
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
AltersgrenzenProfessoren_07-2009-13.pdf
1.34 MB | 27.05.14 ( )
-
Keine Inhalte
Höchstaltersgrenze unzulässig. Über eine Einstellungs- und...
Prof. Dr. Rolf Wank