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Eingestellt: 18.07.09 | Erstellt:
01.07.09 | Besuche: 3630
Die Altersgrenzen bei der Besetzung von Professuren sind länderspezifisch und schwanken zwischen dem 45. und dem 52. Lebensjahr – jedenfalls weit unter der Pensionsgrenze. Dies wird mit verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Doch ist zweifelhaft, ob solche Altersbeschränkungen mit dem aktuell geltenden EG-Recht in Einklang stehen.
Quellen:7|09 Forschung & Lehre
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AltersgrenzenProfessoren_07-2009-13.pdf
1.34 MB | 27.05.14 ( )
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Höchstaltersgrenze unzulässig. Über eine Einstellungs- und...
Prof. Dr. Rolf Wank