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Eingestellt: 26.02.21 | Erstellt:
26.02.21 | Besuche: 3235
Einerseits verpflichtet die Verfassung den Staat zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung. Auf der anderen Seite greift die Bestenauslese, unabhängig vom Geschlecht. Vor dem Hintergrund dieses Spannungsverhältnisses lohnt ein Blick auf Quotenregelungen und die Frage, unter welcher Voraussetzung eine Frauenfördermaßnahme zulässig ist.
Quellen:Erschienen in Forschung & Lehre 03-2021
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2021-03_WIMO_Frauenfoerderung_Leistungsprinzip_Lindner.pdf
268.73 KB | 26.02.21 ( )
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