Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 08.09.15 | Erstellt:
01.09.15 | Besuche: 8660
Insbesondere die in den Hochschulgesetzen der Länder Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie für den Bund im Beamtengesetz niedergelegten Befristungsregelungen bei der Erstberufung begegnen erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 09/15
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
1509_WIMO_Erstberufung auf Zeit_Detmer_Preißler.pdf
70.63 KB | 08.09.15 ( )
-
Keine Inhalte
Die neuen W-Grundgehälter in Bayern und Hessen
Dr. Ulrike PreißlerDie Besoldung der Juniorprofessur
Dr. Ulrike PreißlerDHV-Besoldungsbarometer 2017
Dr. Ulrike Preißler