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Eingestellt: 12.10.17 | Erstellt:
01.10.17 | Besuche: 4580
Die außerplanmäßige Professur kann im Regelfall verliehen werden, wenn Privatdozentinnen und Privatdozenten hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre vorzuweisen haben und eine bestimmte Zeit seit ihrer Habilitation verstrichen ist.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 10/17
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1710_WIMO_Die Verleihung der außerplanmäßigen Professur.pdf
75.61 KB | 12.10.17 ( )
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