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Forschung steht vor globalen Herausforderungen. Zu nennen sind da beispielsweise: Wettbewerb, Mobilität, Kommunikation, Energie, demografischer Wandel usw. Diese Herausforderungen führen in der deutschen Forschungslandschaft zu einer zunehmenden Deregulierung von Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Ein Beispiel dafür ist das TU-Darmstadt-Gesetz. Mit der Aufgabe der Detailsteuerung durch den Staat wurde der TU Darmstadt ein sehr weiter Autonomiebereich ermöglicht, z. B. bei Berufungen, Investitionen usw. Ein zweites Beispiel ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), welches sich von einer staatlichen Einrichtung zu einem eigenständigen Akteur gewandelt hat. Die neue Rollenverteilung impliziert ein neues Verhältnis zwischen den öffentlichen Geldgebern und den Forschungsorganisationen. Man denke beispielsweise an Zielvereinbarungen, Globalbudgets und neue Kontrollformen. Der Vortrag gibt nicht nur einen Überblick über die Aufgaben und Konsequenzen, die sich aus dem neuen Verhältnis zwischen Staat und den Forschungseinrichtungen ergeben, sondern auch über Veränderungen in den o. g. Organisationen, etwa im Bereich der Strategiebildung.
Quellen:-
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Woerner09.pdf
3.74 MB | 27.05.14 ( )
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Brauchen Hochschulen eine Zivilklausel?
Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner