Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 18.01.16 | Erstellt:
01.01.16 | Besuche: 8097
Seit der Föderalismusreform haben die Länder eine eigene Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Besoldung. Nunmehr ist es den Ländern möglich, selbstständig Besoldungsanpassungen der Grundgehälter der Beamten vorzunehmen. Einige Länder haben die Novellierung der W-Besoldung aufgrund der höchstrichterlichen Vorgaben (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.2.2012) mit Erfahrungsstufen bei den W 2- und W 3-Grundgehältern (in Sachsen auch beim W 1-Grundgehalt) eingeführt, andere Bundesländer nicht. Dies führt wiederum dazu, dass sich die Grundgehälter noch mehr als bisher länderweise unterscheiden.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 1/16
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
1601_WIMO_W-Besoldung_PREISSLER.pdf
72.35 KB | 18.01.16 ( )
-
Keine Inhalte
Die aktuellen Grundgehälter - Die W-Besoldung im Überblick
Dr. Ulrike PreißlerVerhandlungen optimal führen - Zur Vorbereitung von...
Dr. Ulrike PreißlerDie W-Besoldung in 17 Variationen - Territorialkenntnisse im...
Dr. Ulrike Preißler