Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 14.01.09 | Erstellt:
01.05.08 | Besuche: 7374
Die Beschäftigungsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst der Länder richten sich – mit Ausnahme von Hessen und Berlin – seit dem 1.11.2006 nach dem TV -L. Erste Tariferhöhungen sind erfolgt, die Umsetzung der Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach § 40 TV -L verläuft schleppend. Was regelt der TV-L und welche Potenziale birgt er?
Quellen:(Beitrag aus: Wissenschaftsmanagement. Zeitschrift für Innovation, 2008/3)
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
3-08-TVL.pdf
95.21 KB | 27.05.14 ( )
-
Keine Inhalte
Der Hochschulrat - Ein Zwischenstand
Dr. iur. Jörn HohenhausWissenschaftsfreiheit
Dr. iur. Jörn Hohenhaus