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Eingestellt: 12.11.08 | Erstellt: 15.01.07 | Besuche: 6387
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Der Hochschulrat als Element einer modernen Hochschulstruktur – Beispiel Nordrhein-Westfalen

Die Novelle des Hochschulrahmensgesetzes 1998 gab den Ländern größeren Handlungsspielraum bei der Neugestaltung der Leitungsstrukturen ihrer Hochschulen. Nordrhein-Westfalen hat sich für eine relativ hohe Autonomie der Hochschulen gegenüber dem Land entschieden. Ein Element zur Umsetzung dieser Hochschulautonomie ist die Etablierung von Hochschulräten. Drei Tendenzen wurden durch die Diskussion um Hochschulräte verdeutlicht: Zum einen wird die institutionelle Autonomie der Hochschulen gegenüber dem Land sichtbar erhöht. Zum anderen bleibt der Begriff der „selbstregulierenden Autonomie“, die das Land den Hochschulen zugesteht, keine Leerformel, sondern die Hochschulen haben tatsächlich die Möglichkeit, ihre Autonomie in Rahmen der Gesetze selbst festzulegen. Dies betrifft besonders die Besetzung der Hochschulräte. Schließlich zeigt sich, dass NRW die Kritik an dem Konzept aufgenommen hat. Ob das Konzept der Hochschulräte ein tragfähiges Konzept ist, muss sich in den nächsten Jahren zeigen. Die Hochschulen müssen lernen, konstruktiv mit der zugestanden Autonomie umzugehen und sie für sich und die Gesellschaft gewinnbringend zu nutzen.

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