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Eingestellt: 08.12.16 | Erstellt:
01.12.16 | Besuche: 13827
Seit über zwei Jahrzehnten schwelt der Streit um die Zulässigkeit der Delegation von Arbeitsschutzpflichten auf Dekane und Professoren. Der Deutsche Hochschulverband hatte über drei Instanzen einen Musterprozess unterstützt. Nun hat der Streit durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. Juni 2016 (Az. 2 C 18.15) einen ersten Schlusspunkt gefunden: Eine pauschal-generalisierende Pflichtenübertragung ist laut Gericht rechtswidrig, eine Delegation unter bestimmten Voraussetzungen allerdings zulässig. Die Hürden sind jedoch hoch.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 12/16
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1612_WIMO_Delegation von Arbeitsschutzpflichten_ RADAU.pdf
289.49 KB | 08.12.16 ( )
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