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Eingestellt: 14.01.09 | Erstellt:
01.11.08 | Besuche: 6425
Das am 18. April 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG) modifiziert die §§ 57 ff. Hochschulrahmengesetz (HRG ). Es regelt den Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft und ist deshalb von großer Bedeutung für die tägliche Arbeit der Personalverwaltungen in Hochschulen und außeruniversitären staatlichen oder staatlich mitfinanzierten Forschungseinrichtungen.
Quellen:(Beitrag aus: Wissenschaftsmanagement. Zeitschrift für Innovation, 2008/6)
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6-08-WissZeitVG.pdf
70.89 KB | 27.05.14 ( )
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