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Frauen und Männer sind nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Dem Staat kommt die Aufgabe zu, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder haben deshalb die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) am 9. Juli 1998 im Rahmen der Beratung der zweiten Ergänzung zum BLK-Bericht "Förderung von Frauen in der Wissenschaft" gebeten, die statistischen Daten zu den Frauenanteilen an Führungspositionen auch in den Folgejahren systematisch zu erfassen. Dieser Bitte ist die BLK nachgekommen. Die zum 1. Januar 2008 errichtete Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) hat in ihr Arbeitsprogramm die Fortschreibung des Datenmaterials zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen aufgenommen. Die jährliche Veröffentlichung "Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung" ist als Gesamtüberblick einer Datenfortschreibung zu lesen.
Quellen:GWK-Heft 34. Online verfügbar unter http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-34-Chancengleichheit.pdf
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GWK-Heft-34-Chancengleichheit.pdf
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