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Öffentliche Hochschulen streben vor dem Hintergrund des Wissenstransfers eine verstärkte Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere mit Unternehmen, an. Bedingt durch die knappen öffentlichen Mittel zur Hochschulfinanzierung werden die Hochschulen auch dazu veranlasst, hierdurch neue Einnahmequellen zu erschließen. Damit treten öffentliche Hochschulen zunehmend in Wettbewerb zu privaten Unternehmen. Hieraus folgt die steuerrechtliche Relevanz dieser Tätigkeiten. Die Thematik hat zuletzt durch die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für die Auftragsforschung der staatlichen Hochschulen zum 1. Januar 2004 und durch den Bericht des Bundesrechnungshofs zur umsatzsteuerlichen Behandlung der öffentlichen Hand vom 2. November 2004 an Bedeutung gewonnen.
Quellen:(Beitrag aus: Wissenschaftsmanagement. Zeitschrift für Innovation, 2006/4)
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04-06-Besteuerung.pdf
112.96 KB | 27.05.14 ( )
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