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Eingestellt: 29.07.13 | Erstellt:
15.07.13 | Besuche: 5302
Der Tarifabschluss der Angestellten im Öffentlichen Dienst sieht eine Erhöhung der Tabellenentgelte von
2,65 Prozent ab 1. Januar 2013 und eine weitere Erhöhung um 2,95 Prozent ab 1. Januar 2014 vor. Eine Übertragung dieses Ergebnisses auf die Beamtenbesoldung ist allerdings nicht überall geplant.Wie ist eine (teilweise) Nichtübertragung des Tarifergebnisses rechtlich zu bewerten und was kann der Einzelne tun? Ein Überblick.
Erschienen in: Forschung & Lehre 8/2013
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forschung-und-lehre_8-2013_hendricks.pdf
265.34 KB | 27.05.14 ( )
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