Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 08.04.15 | Erstellt:
01.04.15 | Besuche: 7113
Die Novellierungen der W-Besoldung in den Ländern im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der hessischen W2-Besoldung haben vielfältige Fragen nach sich gezogen. Als eine davon hat sich der länderübergreifende Wechsel herausgestellt, wenn dieser vor dem Zeitpunkt der Novellierung der W-Besoldung beim ehemaligen Dienstherrn erfolgte. In solchen Fällen können rückwirkende Ansprüche bestehen.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 04/15
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
1504_WIMO_Besoldung und Mobilität_Hellfeier.pdf
140.7 KB | 08.04.15 ( )
-
Keine Inhalte
Besoldung und Mobilität - Nachzahlungen bei Novellierung der W-...
Dr. jur. Martin HellfeierQualifikationsprofessur und Entwicklungszusagen - Hessen schafft neue...
Dr. jur. Martin HellfeierDrittmittelforschung zwischen Hauptamt und Nebentätigkeit - Bedingungen...
Dr. jur. Martin Hellfeier