Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 16.06.11 | Erstellt:
16.06.11 | Besuche: 7596
Die Einrichtung eines Berufungsbeauftragten oder eines Berichterstatters der Hochschulleitung in Berufungsverfahren ist ein relativ neues Modell. Kritiker sehen in dieser Funktion ein Misstrauen der Hochschulpolitik oder auch der Hochschulleitung gegenüber den Fakultäten. Befürworter der Kategorie betonen hingegen die Notwendigkeit der Verzahnung zentraler Strategien und Aspekte wie „Qualitätssicherung“ mit dem Berufungsgeschäft.
Quellen:Ein Beitrag der Redaktion von Forschung & Lehre aus dem Heft 06/2011
-
Keine Inhalte
Zukunft im Angesicht des Nichts? Die Situation des wissenschaftlichen...
Redaktion WIM'OPoster "Wertschätzung, Beratung, Begleitung. Karriereförderung an...
Redaktion WIM'OÖsterreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2012. Bericht der...
Redaktion WIM'O