Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 10.02.16 | Erstellt:
01.02.16 | Besuche: 5697
Wer ein Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen Hochschule absolviert hat, kann sich „Ingenieur“ nennen. So regeln es die bisherigen Ingenieurgesetze. Gegen welche geplanten Gesetzesänderungen wehren sich die Hochschulen?
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 2/16
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
1602_WIMO_Berufsbezeichnung „Ingenieur“_HIPPLER.pdf
142.85 KB | 10.02.16 ( )
-
Keine Inhalte
Mehr Handlungsfreiheit für die Hochschulen. Fragen an den Präsidenten...
Prof. Dr. Horst HipplerAnnäherung und Wandel - Zu den Leistungsprofilen von Hochschultypen
Prof. Dr. Horst HipplerBerufsbezeichnung „Ingenieur“ - Keine hochschulfremde Überprüfung
Prof. Dr. Horst Hippler