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Eingestellt: 23.05.24 | Erstellt:
30.04.24 | Besuche: 878
Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend zum festen Bestandteil in Lehre und Prüfung an Hochschulen. KI kann als Lernpartner, als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin dienen. Sie kann professorale Aufgaben übernehmen, Lehrpläne konzipieren und sogar Prüfungsbewertungen vorschlagen. Bei ihrem Einsatz gilt es, unterschiedliche Risikosphären zu berücksichtigen. Einschätzungen aus rechtlicher Perspektive.
Prof. Dr. Rolf Schwartmann ist Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln und Privatdozent an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Quellen:Erschienen in Forschung & Lehre 5-2024
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F&L5-24_Autonom_wie_ein_Tier_Schwartmann.pdf
99.18 KB | 23.05.24 ( )
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von Redaktion WIM'O | 23.05.24 Zum Thema KI in Hochschullehre und -prüfung erscheint im Sommer 2024 von Schwartmann/Keber/Zenner: Praxisleitfaden zur KI-Verordnung im C.F. Müller-Verlag.
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