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Eingestellt: 02.07.09 | Erstellt:
25.06.09 | Besuche: 4470
Mit der Einführung der Trennungsrechnung ist für Hochschulendas Erfordernis verbunden, (buchhalterisch) zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten zu unterscheiden. Jedoch wird die Umsetzung der Trennungsrechnung maßgeblich von den Rahmenbedingungen der einzelnen Bundesländer beeinflusst. Ein Beispiel hierfür ist das niedersächsische Trennungsrechnungsmodell für Hochschulen mit kaufmännischem Rechnungswesen. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über das niedersächsische Modell. In dem Zusammenhang wird auf drei Bereiche eingegangen: (1) Rahmenbedingungen in Niedersachsen, (2) Ermittlung der Vollkosten der wirtschaftlichen Tätigkeit sowie (3) Darstellung des Jahresabschlusses.
Quellen:»EU-Trennungsrechnung: Voraussetzungen und Konsequenzen« am 25./26. Juni an der Universität Kassel - Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Tagung des ZWM und des Arbeitskreises Fortbildung im Sprecherkreis der UniversitätskanzlerInnen der BRD
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