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Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland erlaubt dem Bund und den Ländern, die Altersgrenzen für den Eintritt der Beamten in den Ruhestand eigenständig zu regeln. Der Bund und die meisten Länder haben mittlerweile die Lebensarbeitszeit ihrer Beamten auf das vollendete 67. Lebensjahr hinaufgesetzt. Für Beamte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, gelten in diesem Fall nach Geburtsjahr gestaffelte Sonderregelungen. Professoren treten je nach Landesrecht in der Regel mit Ablauf des Semesters in den Ruhestand, in dem sie die für sie geltende Altersgrenze erreichen. In der folgenden Tabelle werden die Regelungen des Bundes und der Länder über die Regelaltersgrenze für Professoren, zur Verlängerung der Dienstzeit über die Regelaltersgrenze hinaus sowie zur Möglichkeit eines vorzeitigen Ruhestandseintritts auf Antrag mit Stand Mai 2014 dargestellt (alle Angaben ohne Gewähr).
Ein Beitrag von Dr. Martin Hellfeier und Christoph Pinsdorf
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 6/14
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1405_WIMO_Altersgrenzen_Pinsdorf_Hellfeier.pdf
45.99 KB | 30.06.14 ( )
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Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand - Übersicht über die...
Christoph Pinsdorf