Liebes Netzwerk, bei uns an der Universität wird diskutiert, wie mit Berufungskommissionsmitgliedern umgegangen werden kann, bei denen eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt. Derzeit gibt es bei uns eine recht strikte Regelung, die jedoch besonders bei kleinen Fächern für Schwierigkeiten sorgt. Nun würde mich interessieren, wie Sie dieses Thema bei sich handhaben: verlassen die Kommissionsmitglieder komplett die Kommission oder wirken sie nur bei den Beratungen zu dem/r Bewerber:in, die die Besorgnis der Befangenheit begründet, nicht mit? Ich wäre für eine Rückmeldung, gerne auch an nadine.rippert(at)uni-potsdam.de, dankbar.
Danke und viele Grüße Nadine Rippert