Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
darf ich mich mit einer sehr kurzen fachlichen Frage an Sie wenden? Diese betrifft die sog. W3-Professur "ohne Leitungsfunktion". In vielen Bundesländern kommt diese ja v.a. im Bereich der Medizin zur Anwendung. Könnten Sie mir kurz mitteilen, welche die jeweiligen Rechtsgrundlagen für diese Professuren sind? Anders gesprochen: Handelt es sich dabei lediglich um W3-Professuren ohne besondere Ausstattung?
Herzlichen Dank und beste Grüße!
Gregor Faltl