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Forenthema: W3 ohne Leitungsfunktion

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W3 ohne Leitungsfunktion

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

darf ich mich mit einer sehr kurzen fachlichen Frage an Sie wenden? Diese betrifft die sog. W3-Professur "ohne Leitungsfunktion". In vielen Bundesländern kommt diese ja v.a. im Bereich der Medizin zur Anwendung. Könnten Sie mir kurz mitteilen, welche die jeweiligen Rechtsgrundlagen für diese Professuren sind? Anders gesprochen: Handelt es sich dabei lediglich um W3-Professuren ohne besondere Ausstattung?

Herzlichen Dank und beste Grüße!

Gregor Faltl

Bei uns gab es diese früher, mittlerweile sind W3oL aber zumindest bei uns nicht mehr zulässig. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um ehemalige C3-Professuren, mit denen weder eine Institutsleitung noch eine eigene Ausstattung verbunden war. Möglicherweise aber dahingehend ein Spezifikum in BW, da wir keine W2-Stellen an Universitäten haben (dürfen) und entsprechend die "Zweiklassengesellschaft" nur durch W3mL und W3oL abbilden konnten. Inzwischen gibt Institute mit mehreren Professuren nur noch mit kollegialer Leitung.