Liebe Kolleg/inn/en,
mein Name ist Gregor Faltl und ich bin an der TU Nürnberg im Berufungsmanagement tätig (vormals Universität Saarbrücken).
Ich habe eine spezifische, vielleicht nicht ganz triviale Frage.
Es wird ein Berufungsverfahren durchgeführt, und zwar - laut Ausschreibung - "zur Besetzung von bis zu 2 WX-Professuren für XY". Wie würden Sie bei der Listenerstellung vorgehen?
Uns schwebt vor, zwei Listen zu erstellen. Auf den jeweils ersten beiden Plätzen der Listen befänden sich natürlich die aus Sicht der Kommission geeignetsten Personen. Die aus Sicht der Kommission am nächsten geeignete Person würde dann auf beiden Listen auf Platz 2 positioniert werden, damit sichergestellt ist, dass - bei Rufabsage einer der beiden erstplatzierten Personen - der Ruf in jedem Fall als erstes an sie geht. Es würde, wenn auch die zweite erstplatzierte Person absagt, aber der Ruf nur einmal erteilt werden, da es sich ja um dieselbe Stelle handelt (eine doppelte Ruferteilung also sinnlos ist). Die drittplatzierte Person bekäme dann den Ruf.
Die Listen sähen dann (mit fiktiven Namen) so aus:
Liste A: 1. Müller, 2. Becker, 3. Meier
Liste B: 1. Metzger, 2. Becker
Die Platzierungen würde man entsprechend erläutern und begründen im Listenvorschlag.
Wie finden Sie dieses Vorgehen, respektive, wie würden Sie in der Situation verfahren?
Vielen herzlichen Dank aus Nürnberg und beste Wünsche für Ihr Wochenende!
Gregor Faltl