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Veranstalter: | Zentrum für Wissenschaftsmanagement e.V. | ||
Ort: | Fritz Thyssen Stiftung, Köln | ||
Start: |
18.09.19
10:00
Uhr |
Ende: |
18.09.19
18:00
Uhr |
Inhalte und Ziele
Im ersten Numerus clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 stellte das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich für alle deutschen BewerberInnen mit Hochschulreife den Anspruch auf Zugang zu den staatlichen Bildungseinrichtungen fest: Bis heute gilt die Verordnung über die Grundsätze für eine einheitliche Kapazitätsermittlung und -festsetzung zur Vergabe von Studienplätzen (KapVO). Der Workshop vermittelt neben den rechtlichen Grundlagen der Kapazitätsberechnung insbesondere die detaillierten Berechnungsschritte. Diskutiert werden auch aktuelle Probleme der Rechtsprechung sowie unterschiedliche länderspezifische Rahmenbedingungen.
Inhaltspunkte
Historischer Hintergrund | Einführung in die rechtlichen Regelungen | Einführung in die mathematischen Berechnungen | Übung zu Berechnungen | Unterschiede in den Bundesländern | Fallstricke im Alltag
Zielgruppe
MitarbeiterInnen in Stäben und Referaten von Universitäten und Hochschulen; auch Personen, die sich für das Themengebiet interessieren und sich einarbeiten möchten.
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühren: 473,– Euro zzgl. Verpflegungspauschale: 27,– Euro. Die Teilnahmegebühren für die Veranstaltungen des ZWM sind nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Die Verpflegungspauschale enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Mitgliedseinrichtungen erhalten von uns Rabatt (siehe Absatz 5a unserer AGB). Inbegriffen sind Tagungsmaterialien und das Mittagessen.
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