Autonomiegewinn durch Rechtsträgerwechsel? Das Modell der niedersächsischen Stiftungshochschule
Seit In-Kraft-Treten des neuen Landeshochschulgesetzes im Jahr 2002 besteht für die niedersächsischen Hochschulen die Möglichkeit, für einen Wechsel ihres Rechtsträgers zu optieren. Nach § 55 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes...