Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung, 17. Fortschreibung des Datenmaterials (2011/2012) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen
Frauen und Männer sind nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Dem Staat kommt die Aufgabe zu, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile...