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Eingestellt: 04.12.24 | Besuche: 708

Universität Vechta: Abteilungsleitung Akademisches Prüfungsamt und Immatrikulationsamt

Kontakt: -
Ort: 49377 Vechta
Web: - Bewerbungsfrist: 12.01.25

Als größte Bildungseinrichtung im Oldenburger Münsterland historisch und regional verankert ist die Universität Vechta heute international und zukunftsorientiert ausgerichtet: Rund 4.100 Studierende und mehr als 500 Beschäftigte forschen, lehren, arbeiten und studieren an der modernen Campusuniversität im Herzen Niedersachsens.

Im Dezernat 3 Studentische und Akademische Angelegenheiten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der

Abteilungsleitung Akademisches Prüfungsamt und Immatrikulationsamt
Entgeltgruppe 11 TV-L, Vollzeitbeschäftigung

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet, wenn sie insgesamt in Vollzeit (insg. 39,8 Std./Woche) besetzt wird. Teilen Sie uns gern in Ihrer Bewerbung Ihre gewünschte wöchentliche Stundenzahl mit.

Falls Sie bereits über einen Beamtenstatus verfügen, ist eine Übernahme als Beamter*in grundsätzlich denkbar

Ihr Aufgabengebiet
Sie leiten das Akademische Prüfungs- und das Immatrikulationsamt mit zurzeit jeweils sieben Mitarbeiter*innen und tragen die fachliche und personelle Verantwortung für alle Aufgaben und Prozesse der beiden Ämter. Ihr Bereich umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

  • Organisation und Koordinierung des Einsatzes der Mitarbeiter*innen
  • Bearbeitung von Angelegenheiten grundsätzlicher Art in den Ämtern inkl. Grundsatzentscheidungen zur Digitalisierung und Optimierung von Prozessen
  • Sicherstellung rechtssicherer Verfahren im Verwaltungshandeln und Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung von Ordnungen und Richtlinien im Prüfungswesen
  • Verantwortung für die Organisation des Bewerbungs-, Studierenden- und Prüfungsmanagements.

Wir bieten Ihnen

  • ein verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Auf­gabengebiet
  • ein sicheres Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
  • ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelung und mobilem Arbeiten in größerem Umfang
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche sowie zusätzliche arbeitsfreie Tage (u.a. Heiligabend, Silvester)
  • zertifizierter familienfreundlicher Arbeitgeber
  • Sportangebote, Fort- u. Weiterbildungsmöglichkeiten.

Ihr Profil

  • abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Recht oder Verwaltung, gern auch Rechtswissenschaften (erstes Staatsexamen), Public Management oder in einem verwandten Studiengang oder Hochschulabschluss in einer anderen Fachrichtung mit mehr­jähriger Berufserfahrung in der Verwaltung vorzugsweise einer schuli­schen oder hochschulischen Bildungseinrichtung oder Verwaltungsprüfung II
  • Erfahrung mit der Anwendung von Rechtsvorschriften und Bereit­schaft, sich eigenständig in einschlägige Rechtsvorschriften vertieft einzuarbeiten
  • Fähigkeit, in und mit Teams erfolgreich zu arbeiten sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • lösungsorientierte, strukturierte, zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise und Belastbarkeit
  • Eigeninitiative und Entscheidungsfähigkeit sowie die Fähigkeit zur konsequenten Umsetzung von Entscheidungen unter guter Einbindung aller Beteiligten
  • IT-Affinität und routinierter Umgang mit einschlägiger EDV (insbesondere MS-Office)
  • rechtssichere Deutschkenntnisse (mind. C2-Niveau).

Idealerweise bringen Sie zudem bereits Erfahrungen mit Personalführung (möglichst in der Hochschulverwaltung), mit Projekt- oder Change-Management und mit Systemen der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (z.B. HIS/HISinOne) mit.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die stellvertretende Dezernentin, Frau Dr. Ann Kristin Schmitt-Grawe, zur Verfügung (E‑Mail: dezernat.drei@uni-vechta.de). Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit Lebenslauf und Zeugnissen unter Angabe der Kennziffer 24/89/Dez3 per E-Mail (zusammengefasst in einer einzelnen PDF-Datei) bis zum 12. Januar 2025 an:

Präsidium der Universität Vechta
bewerbung@uni-vechta.de

Die Universität Vechta schätzt und fördert die Vielfalt der Menschen an der Universität und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit ein. Dieses Selbstverständnis ist maßgebend für alle Auswahlverfahren. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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