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Eingestellt: 19.09.24 | Besuche: 448

Juniorprofessur (m/w/d) „Digitaler Film im Kontext der Künste“

Kontakt: Prof. Dr. Krankenhagen
Ort: 31141 Hildesheim
Web: https://bewerbung.uni-hildesheim.de/jobposting/ecb68d9e932f04a01c50839c7fa2b3455… Bewerbungsfrist: 15.11.24

 

Universität Hildesheim

Stiftung des öffentlichen Rechts

 

Am Institut für Medien, Theater und Populäre Kultur des Fachbereichs 2 - Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation - ist zum 1. Oktober 2025 eine

 

Juniorprofessur (m/w/d)

„Digitaler Film im Kontext der Künste“

(Bes.Gr. W1 NBesO mit Tenure Track nach W2 NBesO)

 

zu besetzen.

Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftler*innen mit hohem Potenzial, die sich in der frühen Karrierephase nach der Promotion befinden.

Das Forschungsprofil der Universität Hildesheim umfasst drei Profilfelder, in denen Wissenschaftler*innen mit sich ergänzenden Forschungsinteressen über Disziplingrenzen hinweg an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen arbeiten: „Bildung und gesellschaftliche Teilhabe“, „Ästhetische Praxis“ und „KI im Alltag“. Die ausgeschriebene Professur ist im Profilfeld „Ästhetische Praxis“ angesiedelt und soll zu dessen Profilierung beitragen. Weitere Informationen zu den Profilfeldern finden Sie unter www.uni-hildesheim.de/forschung/forschungsprofil.

 

Aufgaben:

Die Juniorprofessur vertritt eine sowohl wissenschaftlich als auch künstlerisch orientierte, interdisziplinär geprägte Perspektive auf die Gegenstände Film und Bewegtbild und deren Vermittlung in Forschung und Lehre. Von zentraler Bedeutung ist dabei neben dem Transfer zwischen theoretischen und praktischen Positionen die Frage, wie Film und Bewegtbild sich im Kontext der Digitalkultur entwickeln und welche Verbindungen sie mit Bildender Kunst, Musik, Theater und Literatur eingehen.

Im Fokus der Juniorprofessur steht die innovative Film- und Bewegtbildforschung, die außerhalb der gegenwärtigen Digitalkultur nicht zu denken ist. Dies bedeutet auch, Film und Bewegtbild nicht allein als Forschungsobjekte, sondern als eigenständige Mittel der Reflexion wahrzunehmen und in Formaten wie Essayfilmen, Videoessays, Installationen oder Musikvideos weiterzuentwickeln. Die Mitwirkung der Juniorprofessur in aktuellen und in geplanten Forschungsprojekten des Fachbereichs und der Universität wird erwartet. Erwünscht ist außerdem die Kooperation mit regionalen wie überregionalen Institutionen der Filmförderung und -vermittlung.

Den Schwerpunkt der Lehre bilden die Module im Fach „Film und Bewegtbild“ der kulturwissenschaftlichen BA- und MA-Studiengänge, vor allem im Bereich der Medienpraxis und der Filmvermittlung.

Die offizielle Unterrichtssprache an der Universität Hildesheim ist Deutsch. Wenn Sie über keine oder wenige deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist eine Lehre in englischer Sprache bei Dienstantritt möglich. Dies wäre mit der Auflage verbunden, die Sprachkenntnisse so weit zu entwickeln, dass zumindest praxisbezogene und künstlerische Lehrveranstaltungen spätestens ab der Zwischenevaluation auch auf Deutsch unterrichtet werden können.

 

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der folgenden Fächer: Visuelle Kommunikation, Mediengestaltung, Filmwissenschaft, Medienwissenschaft, Filmregie oder in einem vergleichbaren Fach.
  • Besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer einschlägigen Promotion nachgewiesen wird.
  • Pädagogisch-didaktische Eignung.
  • Nachweis der Realisierung innovativer Film und Medienprojekte und/oder der Gestaltung film- und bewegtbildbasierter Forschungsarbeiten.

 

Erwünscht:

  • Erste Veröffentlichungen, die sich mit aktuellen Fragen der innovativen Filmforschung beschäftigen.
  • Erfahrungen in interdisziplinären Forschungszusammenhängen sowie mit der Einwerbung von Drittmitteln.

 

Ein Forschungskonzept, das die Bezüge Ihrer künftigen Forschungsaktivitäten zu dem Profilfeld „Ästhetische Praxis“ aufzeigt, soll mit der Bewerbung vorgelegt werden.

 

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 30 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Juniorprofessor*innen werden befristet für die Dauer von zunächst drei Jahren durch die Stiftung Universität Hildesheim beschäftigt. Bei erfolgreicher Zwischenevaluation gem. § 30 Abs. 4 Satz 2 NHG sowie positiver Tenure-Evaluation nach Maßgabe der Neufassung der Ordnung zur Gewährung einer Professur auf Lebenszeit im Tenure-Track Verfahren an der Universität Hildesheim und Vorliegen der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur der Besoldungsgruppe W2 NBesO.

Die Universität Hildesheim legt Wert auf Gender- und Diversitykompetenz. Die Bereitschaft zur weiteren Ausbildung der erforderlichen Sozial- und Führungskompetenzen wird vorausgesetzt.

Die Universität Hildesheim will die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern besonders fördern. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerbungen von Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für Fragen steht Ihnen der Dekan Prof. Dr. Stefan Krankenhagen per E-Mail stefan.krankenhagen@uni-hildesheim.de gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf ihre Online-Bewerbung bis zum 15.11.2024 unter der Kennziffer 2025/5 über unser Karriereportal https://bewerbung.uni-hildesheim.de/.

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