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Es gibt mittlerweile in zwölf der 16 Bundesländer gesetzliche Regelungen, die ausgewählten HAW oder HAW-Verbünden ein eigenes Promotionsrecht einräumen. „Was noch vor wenigen Jahren als erklärungsbedürftiges Pilotprojekt einzelner mutiger Länder galt, ist heute in weiten Teilen der Bundesrepublik gelebte Realität“, sagt Ulrich Müller, Leiter politische Analysen beim CHE und Autor der Auswertung zum Stand des HAW-Promotionsrechts. Müller stellt in der neuen Publikation „CHECK Promotionsrecht für HAW in Deutschland Stand 2025“ die verschiedenen Modelle der Promotion für und mit HAW in den 16 Bundesländern vor. Dafür hat er die entsprechenden Landeshochschulgesetze analysiert sowie Daten des Statistischen Bundesamtes ausgewertet.
Ulrich Müller empfiehlt den HAW, welche das Promotionsrecht erlangt haben, konsequent auf ihre Stärken zu setzen: „Auch bei Promotionen gilt das bewährte Prinzip: HAW sind gleichwertig, aber andersartig. HAW sollten auf ihre Art und Weise Promotionen ermöglichen, etwa von Anfang an auch eine außerakademische Karriere mit im Blick behalten. Auch gute Modelle berufsbegleitender Promotion können das HAW-Profil weiter stärken.“