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Eingestellt: 21.02.24 | Besuche: 171

Aktivitäten gegen Antisemitismus und Rassismus an Hochschulen

Das Tikvah Institut hat eine juristische Handreichung für die Hochschulen zum Umgang mit Antisemitismus herausgegeben. Autor ist der Anwalt Patrick Heinemann. In der Handreichung werden die Möglichkeiten von Hausrecht, Beamtenrecht und Hochschulgesetz abgesteckt. Grundlegend ist: Antisemitisches Verhalten verletzt laut Artikel 1 des Grundgesetztes die Menschenwürde. "Es ist daher niemals gerechtfertigt und kann auch nicht politisch mit der Berufung auf die Meinungsfreiheit begründet werden", fasst Forschung & Lehre zusammen.

Akut können die Hochschulen mit dem Hausrecht reagieren und temporäre Hausverbote aussprechen. Viele Landeshochschulgesetze sehen außerdem ein Ordnungsrecht vor, durch das der Besuch von Lehrveranstaltungen untersagt werden kann und das auch Exmatrikulationen vorsieht.

Zum Artikel in Forschung & Lehre

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt eine Million Euro Fördermittel für Aktivitäten gegen Antisemitismus und Rassismus zur Verfügung.  Das Geld ist Teil "Kombinierten Stipendien- und Betreuungsprogramm (STIBET)" das insgesamt 14 Millionen Euro umfasst.

"Wir haben in den vergangenen Wochen erlebt, dass antisemitische und rassistische Äußerungen und Übergriffe auch vor den Hochschulen nicht Halt machen", sagte DAAD-Präsident Joybrato Mukherjee. "Wenn Studierende aufgrund ihrer Religion oder Nationalität an den Hochschulen Angst um ihre Sicherheit haben müssen, ist dies völlig inakzeptabel und mit unseren Werten unvereinbar."

Zur Pressemitteilung des DAAD