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Eingestellt: 21.01.22 | Besuche: 1704

Kanzlerin/Kanzler (W3) (m/w/d)

Kontakt: Vorsitzende des Universitätsrats der Universität Mannheim
Ort: 68131 Mannheim
Web: http://www.uni-mannheim.de Bewerbungsfrist: 04.03.22

An der Universität Mannheim ist zum 1. Januar 2023 die Stelle

der Kanzlerin / des Kanzlers (W3) (m/w/d)

neu zu besetzen.

Die Universität Mannheim ist eine in Forschung und Lehre hoch renommierte Hochschule mit derzeit rund 12.000 Studierenden. Insbesondere der in Mannheim traditionell stark vertretene Bereich der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gehört national und international zur Spitzengruppe unter den Forschungsuniversitäten. Ein besonderes Kennzeichen der Universität Mannheim ist der hohe Grad der Vernetzung der fünf Fakultäten untereinander.

Die Kanzlerin oder der Kanzler ist neben dem Rektor das zweite hauptamtliche Mitglied des Rektorats. Zu ihrem/seinem Geschäftsbereich gehört die Personal- und Wirtschaftsverwaltung. Sie/er ist zugleich Beauftragte(r) für den Haushalt gemäß § 9 Landeshaushaltsordnung. Aufgaben, Befugnisse und recht-liche Stellung ergeben sich darüber hinaus im Einzelnen aus § 16 und § 17 Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg (LHG).

Zur Kanzlerin/zum Kanzler kann ernannt oder bestellt werden, wer einen Hochschulabschluss besitzt und über eine mehrjährige Erfahrung in einer leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in der Per-sonal- und Wirtschaftsverwaltung, verfügt.

Wir suchen eine führungsstarke Persönlichkeit, die über ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Sozial- und Kommunikationskompetenz, insbesondere Überzeugungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick, verfügt. Ebenso zentral sind Planungs- und Organisationskompetenz. Darüber hinaus sind für die Wahr-nehmung des Amtes mehrjährige einschlägige Erfahrungen im Wissenschaftsbereich, vorzugsweise inkl. der Zusammenarbeit mit Ministerien, im Umgang mit modernen Methoden des Personalmanage-ments und der Wirtschaftsverwaltung öffentlicher Einrichtungen von Vorteil.

Als Mitglied des sechsköpfigen Mannheimer Rektorats wirkt die Kanzlerin oder der Kanzler initiativ und aktiv mit bei der Weiterentwicklung der strategischen Ziele der Universität. Zu den wesentlichen Auf-gaben gehört es darüber hinaus, Konzepte für die digitale Transformation der Verwaltungsabläufe, die Bauplanung, die Organisations- und Personalentwicklung sowie die Nachhaltigkeit zu entwerfen und Transformationsprozesse konsequent umzusetzen.

Der Rektor hat gem. § 18 Absatz 3 LHG ein Vorschlagsrecht für die Besetzung der Position. Die Kanzle-rin/der Kanzler wird in einer gemeinsamen Sitzung von Universitätsrat und Senat gewählt und vom
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt, soweit
nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Die Amtszeit beträgt sechs
Jahre, die Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe W3 zuzüglich Funktionsleistungsbezügen.

Die Universität Mannheim ist bestrebt, die Kompetenzen von Frauen in Leitungsfunktionen
umfassend zu nutzen, und fordert Frauen mit entsprechender Qualifikation ausdrücklich zur
Bewerbung auf. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei entsprechender
Eignung vorrangig berücksichtigt.

 Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 04. März 2022 zu richten
an die

Vorsitzende des Universitätsrats der Universität Mannheim
Geschäftsstelle des Universitätsrats
Universität Mannheim
68131 Mannheim
E-Mail-Adresse: findungskommission@verwaltung.uni-mannheim.de

Elektronische Bewerbungen sind in Form einer PDF-Datei erwünscht.
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei
einer Kommunikation per unverschlüsselter E -Mail nicht ausgeschlossen werden können. Die
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel
13 DS-GVO kön-nen unserer Homepage entnommen werden: https://www.uni-mannheim.de/
universitaet/stellenan-zeigen/datenschutz-bei-bewerbungen/
Die Rücksendung eingereichter Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch, andernfalls
werden sie nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Elektronische Bewerbungen werden nach
Vorgaben des Datenschutzrechts entsprechend gelöscht.

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