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Veranstaltung
Eingestellt: 26.04.18 | Besuche: 2861

Führungsverantwortung im Arbeitsschutz - Umsetzungsmöglichkeiten der Pflichtenübertragung

Veranstalter: HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V.
Ort: Akademie des Sports im Landessportbund Niedersachsen e. V Hannover
Start: 06.06.18
09:00
Uhr
Ende: 06.06.18
17:30
Uhr

Führungsverantwortung im Arbeitsschutz - Umsetzungsmöglichkeiten der Pflichtenübertragung

Das Thema Verantwortung im Arbeitsschutz ist seit jeher ein viel diskutiertes Thema an Hochschulen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Übertragung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten auf einen Professor (Urteil vom 23. Juni 2016 – BVerwG 2 C 18.15) hat die Auseinandersetzung damit nochmals an Aktualität und Intensität gewonnen.

Die Pflichtenübertragung ist ein mögliches Instrument der Hochschulleitung zur Organisation des Arbeitsschutzes. Durch sie werden Pflichten, Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Führungskräfte übertragen. Mit dieser Übertragung kann die Hochschulleitung einen wesentlichen Teil der ihr obliegenden Organisationspflicht erfüllen. Durch die Übertragung übernimmt die verpflichtete Person im festgelegten Umfang die Pflichten des Unternehmers zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Fragen, wie die Mitwirkung von Führungskräften (u. a. Professoren) im Arbeitsschutz im Rahmen der Hochschulverwaltung gestaltet werden kann und welche Rahmenbedingungen zu beachten und einzuhalten sind, stehen im Mittelpunkt dieser Veranstaltung.

Ziel der Tagung ist es, den aktuellen Kenntnis- und Diskussionsstand sowie Beispiele zur Umsetzung der Anforderungen vorzustellen und sich konstruktiv über alle Ebenen auszutauschen. Dabei sollen die Rollen der einzelnen Akteure (u. a. Hochschulleitung, Führungskräfte in Forschung, Lehre und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit) beleuchtet werden. Die Frage, welche Folgerungen aus dem Urteil für Hochschulleitungen und -verwaltungen einerseits und für die Führungskräfte andererseits zu ziehen sind, wird gemeinsam erörtert werden. Wie die Übertragung von Arbeitsschutzpflichten praktikabel und durch welche Instrumente sie unterstützt und ausgestaltet werden kann, steht als weiterer Aspekt zur Diskussion. Durch die Gesamt-Organisationsverantwortung der Hochschulleitung obliegt ihr weiterhin, die Verantwortung für die Aufsicht und Kontrolle und sie hat dafür zu sorgen, dass die übertragenen unternehmerischen Pflichten auch tatsächlich umgesetzt werden; daher widmet sich ein Beitrag dieser Thematik. Im Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sollen die verschiedenen Perspektiven und die Erfahrungen in den Hochschulen diskutiert werden.

Auf der Veranstaltung sollen die Teilnehmenden einen Überblick über praktische Herangehensweisen und Umsetzungsmöglichkeiten erhalten und dadurch Anstöße für eigene Handlungsmöglichkeiten bekommen. Im Rahmen von Vorträgen und moderierten Gesprächen wird die Thematik dargestellt.

Die Veranstaltung wird gemeinsam ausgerichtet von:  

  • dem Sachgebiet Hochschulen und Forschungseinrichtungen der DGUV,  
  • der Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands,  
  • der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzlerinnen und -kanzler in Deutschland  
  • dem Deutschen Hochschulverband,  
  • dem Hochschullehrerbund  
  • dem HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V.

 

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