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Gesamtstaatliche Wissenschaftsräte sind mit Wissenschaftspolitikberatung befasst. Sie setzen sich entweder ausschließlich oder zum Teil aus Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen. Sie haben fortwährend einen prinzipiellen Zielkonflikt zu prozessieren: zwischen dem Anspruch auf einen möglichst hohen Grad an Verbindlichkeit einerseits und dem nach möglichst hoher Autonomie andererseits. Zugleich müssen sie Übersetzungsleistungen zwischen wissenschaftlicher, politischer und Verwaltungsrationalität erbringen. Ihr Einfluss hängt von der Aufnahmefähigkeit der adressierten Wissenschaftspolitik für Expertise, also spezifisches Sonderwissen ab. Am Beispiel des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates (SWTR) analysiert der Report, welche Bedingungen förderlich und hinderlich sind, um erfolgreich als wissenschaftspolitisches Konsultativorgan wirksam werden zu können. Die zugrundeliegenden Untersuchungen wurden im Auftrag des SWTR durchgeführt.
Quellen:HoF-Arbeitsbericht 07/2011
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Pasternack_Schulze_Wissenschaftliche_Zusammenfassung.pdf
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