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Eingestellt: 27.10.23 | Erstellt:
29.09.23 | Besuche: 1150
Im Juni 2021 wurde in Deutschland das Tierschutzgesetz novelliert, das auch den Umgang mit Versuchstieren in der Wissenschaft regelt. Mit der Neuregelung müssen nun auch die zuständigen Landesbehörden inhaltlich prüfen, ob der Einsatz von Versuchstieren gerechtfertigt ist. Über die Auswirkungen der Gesetzesnovellierung und die schwierige Lage von Landesbehörden und Forschungseinrichtungen.
Dr. Andreas Lengeling ist Beauftragter für Tierversuche in der Grundlagenforschung bei der Max-Planck-Gesellschaft.
Quellen:Erschienen in Forschung & Lehre 10-2023
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ful_10-2023_Standortfaktor_Tierversuche_Interview_Lengeling.pdf
79.04 KB | 27.10.23 ( )
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Standortfaktor Tierversuche: Bürokratische Hürden und mangelndes...
Dr. Andreas Lengeling