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Infolge der Föderalismusreform kam es zur Aufhebung bundesweiter gesetzlicher Grundlagen für eine einheitliche Personalstruktur an deutschen Hochschulen. Politische Regelungsprozesse bezüglich der Reformierung hochschulinterner Personalstrukturen, in denen der Bund bisher entscheidender politischer Akteur war, liegen in größerem Maße als zuvor in der Verantwortung der Bundesländer. Neue Anforderungen durch eine gesteigerte Studiennachfrage, die gleichzeitige Mehrbelastung im Bereich der Lehre durch die Studienstrukturreform im Rahmen des Bologna-Prozesses sowie das Ziel der Verbesserung der Qualität der Lehre machen eine Reorganisation im Personalbereich erforderlich. Insgesamt stehen die Hochschulen vor der Herausforderung, zugleich Anforderungen der Spitzenforschung als auch der Massenausbildung Rechnung zu tragen. So ergibt sich eine Vielfalt an Fragen danach, welche Entscheidungen die Bundesländer getroffen haben und wie sich die landesgesetzlichen Regelungen auf die Personalstruktur in der Hochschulpraxis auswirken, d.h. wie sich das konkrete föderale Erscheinungsbild nach reformierenden Bestrebungen im Personalbereich inzwischen darstellt.
Quellen:HoF-Arbeitsbericht 04/2011
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Franz_Kieslich_Schuster_Trmpler_Entwicklung_Zusammenfassung.pdf
33.5 KB | 27.05.14 ( )
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