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Eingestellt: 20.08.14 | Erstellt:
28.07.14 | Besuche: 6495
Die Übernahme einer Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist in Deutschland immer noch der Regelfall. Dieser Status ist für Wissenschaftler grundsätzlich bereits aus ökonomischen Gründen gegenüber dem Angestelltenverhältnis vorzugswürdig. Die Dienstherren operieren jedoch mit sog. beamtenrechtlichen Einstellungsaltersgrenzen, jenseits derer die Übernahme der Professur zumindest regelmäßig „nur“ noch im privatrechtlichen Dienstverhältnis möglich ist.
Ein Beitrag von Dr. Hubert Detmer und Katharina Picker
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 8/14
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1408_WIMO_Altersgrenzen_Detmer_Picker.pdf
166.43 KB | 20.08.14 ( )
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