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Eingestellt: 14.01.09 | Erstellt:
01.05.08 | Besuche: 7399
Die Beschäftigungsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst der Länder richten sich – mit Ausnahme von Hessen und Berlin – seit dem 1.11.2006 nach dem TV -L. Erste Tariferhöhungen sind erfolgt, die Umsetzung der Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach § 40 TV -L verläuft schleppend. Was regelt der TV-L und welche Potenziale birgt er?
Quellen:(Beitrag aus: Wissenschaftsmanagement. Zeitschrift für Innovation, 2008/3)
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3-08-TVL.pdf
95.21 KB | 27.05.14 ( )
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