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Eingestellt: 08.04.11 | Erstellt:
01.04.11 | Besuche: 8049
Die Plagiatsaffaire zu Guttenberg ist auch und besonders unter juristischen Gesichtspunkten von Interesse. Nach welcher Rechtsgrundlage kann eine Universität einen Doktorgrad aberkennen? Kann einem zu Recht Promovierten wegen eines späteren Fehlverhaltens im Privatleben der Titel aberkannt werden?
Quellen:aus Forschung & Lehre 04/2011
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von_coelln_entzug_doktor.pdf
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