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Kaum ein Bereich der durch Rechtssätze gesteuerten (und beschränkten) menschlichen Entscheidungen in der Medizin, Technik und Gesellschaft bleibt heute von der Herausforderung ausgenommen, durch die Einbeziehung künstlicher Intelligenz schneller, nachhaltiger oder in sonstiger Beziehung besser werden zu können.
Der 16. Hochschulrechtstag in Erlangen beschäftigte sich Ende September 2023 mit der Bedeutung künstlicher Intelligenz im Hochschulbereich. Ein Schwerpunkt und Gegenstand dieses Beitrags ist die (Annäherung an die) Frage, ob bei Berufungsverfahren für Professuren automatisierte Bewertungen durch Algorithmen (künstliche Intelligenz) eingesetzt werden können. Dafür ist eine nähere Betrachtung notwendig, wie eine Berufungskommission Leistungen vergleicht und Bewerber*innen auswählt und welche Zwecke damit erfüllt werden.
Zur Publikation "Berufungsverfahren für Professuren und künstliche Intelligenz"
Quellen:https://ordnungderwissenschaft.de/wp-content/uploads/2023/12/Herrmann-Druckfahne.pdf
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