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Veranstalter: | Zentrum für Wissenschaftsmanagement e.V. Speyer | ||
Ort: | Fritz Thyssen Stiftung Köln | ||
Start: |
13.07.17
09:00
Uhr |
Ende: |
13.07.17
16:00
Uhr |
Inhalte und Ziele
Im ersten Numerus clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 stellte das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich für jeden deutschen Bewerber mit Hochschulreife den Anspruch auf Zugang zu den staatlichen Bildungseinrichtungen fest: Bis heute gilt die Verordnung über die Grundsätze für eine einheitliche Kapazitätsermittlung und -festsetzung zur Vergabe von Studienplätzen (KapVO). Der Workshop vermittelt neben den rechtlichen Grundlagen der Kapazitätsberechnung insbesondere die detaillierten Berechnungsschritte. Diskutiert werden auch aktuelle Probleme der Rechtsprechung sowie unterschiedliche länderspezifische Rahmenbedingungen.
Zielgruppe
MitarbeiterInnen in Stäben und Referaten von Universitäten und Hochschulen; auch Personen, die sich für das Themengebiet interessieren und sich einarbeiten möchten.
Termine und Ort
13. Juli 2017
Fritz Thyssen Stiftung, Köln
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühren: 475,– Euro; zzgl. Tagungspauschale: 25,– Euro. Für TeilnehmerInnen aus Mitgliedseinrichtungen: 380,– Euro; zzgl. Tagungspauschale: 25,– Euro. Die Teilnahmegebühren sind nach §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit; die Tagungspauschale enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Inbegriffen sind Tagungsmaterialien, Tagungsgetränke und Mittagstisch. Es können max. 20 Personen teilnehmen.
Ihr Ansprechpartner
Pascal Sadaune
Co-Leiter Weiterbildung & Stlv. GF
Tel.: +49 6232 - 654-159
E-Mail: sadaune@zwm-speyer.de
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KapVO_zwm2017.pdf
92.82 KB | 13.11.16 ( )
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