Promotionsrecht für Fachhochschulen in Hessen. Eine Dokumentation der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) kann Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch besonderen Verleihungsakt ein befristetes und an Bedingungen geknüpftes Promotionsrecht für solche Fachrichtungen zuerkannt werden...