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Neuigkeit
Eingestellt: 26.03.18 | Besuche: 791

Deutscher Hochschulrechtstag am 15. Mai in Erlangen

Beim 13. Deutschen Hochschulrechtstag mit dem Titel  "Neuordnung der Hochschulzulassung in Fächern mit hohem Bewerberüberhang" werden Fragen der Hochschulzulassung nach dem 3. NC-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 behandelt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klage mehrerer Bewerber um einen Studienplatz im Fach Medizin und eine entsprechende Richtervorlage nach Art. 100 GG zum Anlass genommen, wesentliche Komponenten des geltenden Zulassungsrechts für verfassungswidrig zu erklären: Zwar bleibe die Abiturnote ein wichtiger Indikator für die Leistungsfähigkeit. Doch sei im Auswahlverfahren der Hochschulen die Vergleichbarkeit der Abiturnoten durch geeignete Instrumente sicherzustellen. Neben die Verteilung nach Noten müsse mindestens ein notenunabhängiges Auswahlkriterium treten. Bei Verwendung von Studieneingangstests oder Auswahlgesprächen seien einheitliche und belastbare Kriterien zu erarbeiten.
Auch sei die Beschränkung auf wenige Ortspräferenzen angesichts der modernen IT-Optionen nicht mehr vertretbar, zumal sie zu einer irregulären Ablehnung führen könne.
Schließlich müsse auch die Verteilung nach Wartezeitquoten revidiert werden, die zu unzumutbaren Längen führten. Für die Umsetzung seiner Monita hat das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt.

Aus dem Urteil ergeben sich zahlreiche Konsequenzen: Wie sind rechtskonforme Auswahlkriterien zu gestalten? Gilt ein bundesweiter oder nur ein hochschulbezogener Maßstab? Sind einheitliche Regelungen durch Länderstaatsvertrag vorzunehmen oder sollte der Bund von seiner Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 33 GG Gebrauch machen? Hat das Urteil Fernwirkungen auch für andere kapazitätsbegrenzte Studienfächer? Diese Fragen werden aus der Sicht eines Bundeslandes, der medizinischen Fakultäten, der Grundrechtsdogmatik und der Rechtsanwaltschaft erörtert und diskutiert.

Veranstaltungsort ist die Orangerie im Schlossgarten in Erlangen, der Tagungsbeitrag beträgt € 30,-
Nähere Informationen unter www.hochschulrechtstag.de/resources/ProgrammHRT2018.pdf

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter www.hochschulrechtstag.de oder per Fax 09131 85-26382.

Der 2006 gegründete Deutsche Hochschulrechtstag, der von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-
Nürnberg, der Universität zu Köln, der Leibniz-Universität Hannover und der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-
Universität Bonn im Wechsel getragen wird, widmet sich alljährlich aktuellen Fragen des Wissenschafts- und Hochschulrechts.