Berufsbezeichnung „Ingenieur“ - Keine hochschulfremde...
Wer ein Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen Hochschule absolviert hat, kann sich „Ingenieur“ nennen. So regeln es die bisherigen...
Meilenstein der KI-Entwicklung? Der Chatbot ChatGPT
Prof. Dr. Doris WeßelsDigitaler Durchbruch? Aktuelles zu Hochschulprüfungen in Corona-Zeiten
Dr. iur. Sandra SchlüterEuropäische Universitäten - Eine Idee für den Zusammenhalt in Europa
Prof. Dr. Hiltraud Casper-Hehne