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Eingestellt: 17.03.10 | Besuche: 3260
Privatrechtlich organisierte Hochschulen üben tagtäglich hoheitliche Befugnisse aus (Prüfungen, Verleihung von akademischen Graden etc.). Es stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage sie dies tun. Der vorliegende Beitrag möchte hier einen ersten Problemaufriss geben.
Quellen:Osnabrücker Arbeitspapiere zum Hochschul- und Wissenschaftsmanagement
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AP_7__ff.Befugnisse_priv._HS.Alberding.pdf
272.01 KB | 27.05.14 ( löschen verschieben)
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